{"id":24,"date":"2016-11-16T15:47:44","date_gmt":"2016-11-16T14:47:44","guid":{"rendered":"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=24"},"modified":"2018-11-12T22:01:06","modified_gmt":"2018-11-12T21:01:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=24","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div align=\"center\"><b>Satzung des F\u00f6rdervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.V.<\/b><\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 1 Name und Sitz<\/b><\/div>\n<p>1.1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen: F\u00f6rderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.V.<\/p>\n<p>1.2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.<\/p>\n<p>1.3. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben<\/b><\/div>\n<p>2.1. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Feuerwehrschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die ideelle und materielle F\u00f6rderung der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen und ihrer Jugendfeuerwehr. Der Verein soll auch den Zusammenhalt der Mitglieder und der Feuerwehr f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>2.2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. S\u00e4mtliche Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>2.3. Der Verein ist politisch und religi\u00f6s neutral.<\/p>\n<p>2.4. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>2.5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/div>\n<p>3.1. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 4 Mitglieder des Vereins<br \/>\n<\/b><\/div>\n<p>4.1 Mitglieder des Vereins sind:<\/p>\n<p>4.1.1 Aktive Feuerwehrangeh\u00f6rige der FF Farmsen.<\/p>\n<p>4.1.2 Mitglieder der Ehrenabteilung der FF Farmsen.<\/p>\n<p>4.1.3 Jugendfeuerwehrangeh\u00f6rige der FF Farmsen.<\/p>\n<p>4.1.4 F\u00f6rdernde Mitglieder.<\/p>\n<p>4.1.5 Ehrenmitglieder.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 5 Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/div>\n<p>5.1. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p>5.2. F\u00f6rdernde Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen sein, die ihre Verbundenheit mit der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen oder ihrer Jugendfeuerwehr bekunden wollen.<\/p>\n<p>5.3. Der Vorstand kann der Mitgliederversammlung vorschlagen, eine Person wegen ihrer besonderen Verdienste f\u00fcr die Feuerwehr oder den F\u00f6rderverein zum Ehrenmitglied zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/b><\/div>\n<p>6.1. Die Mitgliedschaft endet:<\/p>\n<p>6.1.1. Mit dem Tode des Mitgliedes.<\/p>\n<p>6.1.2. Durch Austritt.<\/p>\n<p>6.1.3. Durch Ausschluss.<\/p>\n<p>6.2. Ein Mitglied scheidet aus dem Verein aus durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt wird wirksam zum Schluss des Kalenderjahres, in dem die Erkl\u00e4rung abgegeben wird.<\/p>\n<p>6.3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p>6.4. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 7 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/b><\/div>\n<p>7.1. Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Diese sind bis zum 31.03. eines jeden Jahres zahlbar. Bei Austritt erfolgt keine Erstattung.<\/p>\n<p>7.2. Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4.1.1 zahlen 50% des Beitrages.<\/p>\n<p>7.3. Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4.1.1 (Sch\u00fcler und Arbeitslose) zahlen 25% des Beitrages.<\/p>\n<p>7.4. Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4.1.2 zahlen 25% des Beitrages.<\/p>\n<p>7.5. Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4.1.3 zahlen 25% des Beitrages.<\/p>\n<p>7.6. Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4.1.4 zahlen 100% des Beitrages.<\/p>\n<p>7.7. Mitglieder gem\u00e4\u00df \u00a7 4.1.5 sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/b><\/div>\n<p>8.1. Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p>8.1.1. Der Vorstand.<\/p>\n<p>8.1.2. Die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 9 Der Vorstand<\/b><\/div>\n<p>9.1. Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>9.1.1. Dem Vorsitzenden.<\/p>\n<p>9.1.2. Dem stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>9.1.3. Dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>9.1.4. Dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>9.2. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich im Sinne des \u00a7 26 BGB durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.<\/p>\n<p>9.3. Der Gesamtvorstand besteht aus:<\/p>\n<p>9.3.1. Dem Vorsitzenden.<\/p>\n<p>9.3.2. Dem stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>9.3.3. Dem Schatzmeister.<\/p>\n<p>9.3.4. Dem Schriftf\u00fchrer.<\/p>\n<p>9.3.5. Dem Jugendfeuerwehrwart der FF Farmsen.<\/p>\n<p>9.3.6. Bis zu vier Beisitzern.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 10 Amtsdauer des Vorstandes<\/b><\/div>\n<p>10.1. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren, vom Tage der Wahl an gerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Nachwahl des Vorstandes im Amt. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder.<\/p>\n<p>10.2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so kann auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung eine Neuwahl durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>10.3. Die Zahl der zu w\u00e4hlenden Beisitzer schl\u00e4gt der Vorstand der Mitgliederversammlung vor.<\/p>\n<p>10.4 Tritt ein Vorstandmitglied zur\u00fcck, k\u00f6nnen die verbleibenden Vorstandsmitglieder kommissarisch einen Stellvertreter bis zur Einberufung einer Mitgliederversammlung einsetzen.<\/p>\n<p>10.5 Sollte ein Vorstandsposten in der Mitgliederversammlung nicht besetzt werden k\u00f6nnen, kann die Mitgliederversammlung dessen kommissarische Besetzung beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>10.6 Die kommissarische \u00dcbernahme eines Vorstandspostens durch eines der Vorstandsmitglieder ist m\u00f6glich.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/b><\/div>\n<p>11.1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr, einberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn mindestens 1\/4 der Mitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden schriftlich verlangt. Die Einladung hat unter Angabe der Tagesordnung mindestens 14 Tage vor der Versammlung zu erfolgen an die zuletzt dem Verein bekanntgegebene Anschrift.<\/p>\n<p>11.2. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere \u00fcber:<\/p>\n<p>11.2.1. Die Wahl des Vorstandes.<\/p>\n<p>11.2.2. Den Jahresabschluss.<\/p>\n<p>11.2.3. Die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p>11.2.4. Die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer.<\/p>\n<p>11.2.5. \u00c4nderungen der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>11.3. Die Beschlussfassung erfolgt- soweit im Gesetz oder in der Satzung nichts anderes bestimmt ist- mit einfacher Mehrheit der Stimmen der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 12 \u00c4nderung der Satzung<\/b><\/div>\n<p>12.1. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 13 Rechnungslegung<\/b><\/div>\n<p>13.1. Die Jahresabrechnung mit Einnahmen- und Ausgabenrechnung soll in den ersten sechs Monaten des folgenden Jahres aufgestellt werden.<\/p>\n<p>13.2. Die Jahresabrechnung einschlie\u00dflich der Einnahmen und Ausgaben ist &#8211; soweit gesetzlich oder aus sonstigen Gr\u00fcnden keine qualifizierte Pr\u00fcfung vorgeschrieben ist &#8211; von zwei Rechnungspr\u00fcfern zu pr\u00fcfen, die Mitglieder des Vereins sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>13.3. Die Rechnungspr\u00fcfer sind von der Mitgliederversammlung jeweils f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>13.4. Der Vorstand kann die Pr\u00fcfung der Jahresabrechnung durch einen Angeh\u00f6rigen der steuerberatenden Berufe veranlassen.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 14 Beurkundung der Beschl\u00fcsse<\/b><\/div>\n<p>14.1. \u00dcber alle Sitzungen von Organen des Vereins ist eine Niederschrift zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>14.2. Die Niederschrift ist vom Schriftf\u00fchrer und vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>14.3. Der Versammlungsleiter ist bei Vorstandssitzungen und bei Mitgliederversammlungen der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende. Ist auch dieser verhindert, wird der Versammlungsleiter von den erschienenen Mitgliedern mit Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>14.4. Jedes Mitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.<\/p>\n<div align=\"center\"><b>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/div>\n<p>15.1. Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit wenigstens Dreiviertel der abgegebenen Stimmen durch wenigstens 10% der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p>15.2. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall seiner steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Jugendfeuerwehr Farmsen, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Nur wenn die Jugendfeuerwehr Farmsen nicht mehr existent ist, ist es an den gemeinn\u00fctzigen Verein Jugendfeuerwehr Hamburg F\u00f6rderverein e.V. abzuf\u00fchren, der es ebenfalls und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat. Anspr\u00fcche der Mitglieder sind ausgeschossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<div align=\"left\"><b>Stand der Satzung:<\/b>\u00a0Dezember 2016<\/div>\n<hr \/>\n<p><a href=\"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=20\">F\u00f6rderverein<\/a> |<a href=\"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=28\">Kontakt<\/a> | <a href=\"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=216\">Beitrittserkl\u00e4rung<\/a> | <a href=\"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=26\">Spenden<\/a> | <a href=\"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=24\">Satzung<\/a>\u00a0| <a href=\"http:\/\/ff-farmsen.de\/?page_id=808\">Gesch\u00e4ftsberichte<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des F\u00f6rdervereins der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.V. &nbsp; \u00a7 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein tr\u00e4gt den Namen: F\u00f6rderverein der Freiwilligen Feuerwehr Farmsen e.V. 1.2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. 1.3. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. \u00a7 2 Zweck und Aufgaben 2.1. 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